„Welche Anerkennung ich von meinen Mandanten erwarte? Die Weiterempfehlung.“

 

Dr. Günther Falkenstein

Rechtsanwalt

T 0711 16 86 70, F 0711 46 10 38

falkenstein@falkenstein-partner.de

 

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Dr. Günther Falkenstein ist seit 1976 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Gründungspartner der Kanzlei. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung im Automobil-Vertriebsrecht, bei Unternehmenstransaktionen und der Regelung der Unternehmensnachfolge. Dr. Günther Falkenstein ist Geschäftsführer des Porsche Händlerverband e. V., Aufsichtsratsvorsitzender der Löhr Automobil-Gruppe Koblenz und eines Unternehmens, das sich mit dem Vertrieb von Tiefkühlkost befasst. Des Weiteren ist er Generalbevollmächtigter des Mehrheitsgesellschafters einer mittelständischen Spedition (ca. 2000 Mitarbeiter, 400 Mio. Euro Umsatz). Publikationen „Fehlerhaftes Ausscheiden eines Gesellschafters“ (Dissertation, Tübingen 1977). Vorträge Vertriebsvertrag für Elektrofahrzeuge - Rechtliche Beurteilung eines Pilotvertrages zwischen einem Hersteller und dessen Vertragshändlern • Die neuen Gruppenfreistellungsverordnungen im Kfz-Bereich - Basiswissen für die Geschäftsführer der Vertragshändler • Der Rückabwicklungsprozess bei mängelbehafteten Fahrzeugen • Risikomanagement/Compliance - Systematische Erörterung der Komponenten des Risiko-/Compliance-Managements • Organhaftung und D&O-Versicherung • Der Autohändler zwischen Hersteller und Bank • Einfluss des Kartellrechts auf die Renditechancen des Kraftfahrzeughandels - Verständnisfördernde Kernthemen des Automobilvertriebs unter kartellrechtlichen Aspekten • Leasingrückläufer - Rückverlagerung des wirtschaftlichen Risikos vom Händler auf den Leasinggeber. Presse Interview mit Dr. Günther Falkenstein im Zündzeitpunkt (Mitarbeiterzeitschrift der Löhr Automobil-Gruppe).

 

 

 


Impressum

Impressum

Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB, Talstraße 108, D-70188 Stuttgart, T 0711 16 86 70, F 0711 46 10 38, E info@falkenstein-partner.de

Rechtsform, Register Falkenstein Rechtsanwälte PartmbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach Maßgabe des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer PR 64. Partner im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 PartGG sind Dr. Günther Falkenstein, Hansjürgen Sachsenmaier, Wolf-Dieter Cantz, Dr. Stefan Zweigle.

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart, info@rak-stuttgart.de, www.rak-stuttgart.de.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) USt-IdNr. DE 147508367

Berufshaftpflichtversicherung Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin. Räumlicher Geltungsbereich: europaweit.

Berufsrechtliche Regelungen der Anwälte Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession. Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.

Multidisziplinäre Tätigkeiten/berufliche Gemeinschaften Die angegebenen Partner haben sich in der Form einer Partnerschaft zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen. Die Kanzlei unterhält darüber hinaus ständige Kooperationen mit der Rebmann Prendel Trapp Steuerberatungsgesellschaft, PartnerschaftsG, AG Stuttgart, PR 720011,  Talstraße 108, 70188 Stuttgart sowie mit der LSW GmbH Steuerberatungsgesellschaft, AG Stuttgart, HRB 724617, Schulze-Delitzsch-Straße 18-20, 71706 Markgröningen.

Vermeidung von Interessenkonflikten Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Schlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer ( gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f. BRAO), im Internet zu finden über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer oder per E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de).

 

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